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| Kriterien für die Vergabe des Logos "Regionale Eßkultur" |
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| » Kriterien für die Vergabe des Logos "Regionale Eßkultur" (*.pdf - 102kb) |
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Allgemein
 - Die erzeugten bzw. angebotenen Produkte sind regionale Produkte und/ oder Bestandteil des regionalen Erbes.
- Identifikation der Mitarbeiter des Unternehmens mit dem Anliegen des Projektes ist Voraussetzung für die Umsetzung. Die Mitarbeiter müssen Kenntnisse über den Inhalt des Projektes, die Kriterien der Auszeichnung, die verwendeten Rohstoffe und deren Herkunft haben und auf Anfrage Auskunft geben können.
- Jeder Logobesitzer verpflichtet sich, einen Beitrag zu den kulinarischen Höhepunkten der „Regionalen Esskultur“ auf Rügen zu leisten (z.B. Kohlwochen, Heringswochen usw.).
- Die Erzeugnisse und Gerichte, die aus einheimischen Rohstoffen/Produkten hergestellt werden und regionaltypisch sind, müssen gesondert und gut kenntlich durch das Logo ausgewiesen werden. Die Ausweisung kann auf der Karte durch die Kennzeichnung einzelner Gerichte oder in Form einer gesonderten Karte erfolgen.
Für landwirtschaftliche Urproduzenten
- Die Produkte müssen aus eigener Produktion und dem Landkreis Rügen stammen.
- Die Angebotsform, wie Name, Verpackung und Etikettierung der Produkte muss einen regionalen Bezug aufweisen.
Für Lebensmittelverarbeitende Unternehmen
- Die verwendeten Hauptrohstoffe müssen aus dem Landkreis Rügen stammen. Es müssen frische, für die Region typische Rohstoffe verwendet werden.
- Hilfsstoffe und Nebenbestandteile können aus anderen Regionen eingeführt werden, müssen aber einen deutlichen regionalen Bezug haben.
- Die Angebotsform, wie Name, Verpackung und Etikettierung der Produkte muss einen regionalen Bezug aufweisen.
Für Gaststätten
- 30% der angebotenen Gerichte müssen für die Region typisch bzw. Bestandteil des regionalen Erbes sein und diese Gerichte müssen durch das Logo gekennzeichnet sein.
- Die Rohprodukte der als regionaltypisch ausgezeichneten Gerichte sollen aus dem Landkreis Rügen stammen. Es können auch andere Rohprodukte verwendet werden, wenn die benötigten nicht oder unzureichend im Landkreis Rügen vorhanden sind und der Regionale Bezug der Gericht dadurch keinen Schaden nimmt.
Verkaufseinrichtungen
- 30% des Produktsortiments dienen dem Verkauf von Lebensmitteln und Nahrungsgütern regionaler Herkunft. Das übrige Sortiment darf vom Umfang und Charakter her dem regionalen Profil der Einrichtung keinen Schaden zufügen.
Antragsverfahren
- Unternehmen, die ihre Produkte bzw. Einrichtungen zertifizieren lassen und im Projekt mitarbeiten möchten, können den Erwerb der Logos beantragen.
- Antragsberechtigt ist jede natürliche oder juristische Person mit Wohn-, Firmensitz bzw. Produktionsstätte auf Rügen.
- Die Antragsprüfung erfolgt vier Mal jährlich durch die Mitglieder der Zertifizierungskommission unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen.
- Anträge können ständig in der Geschäftsstelle des Rügen Produkte Vereins e.V., Industriestraße 7, 18528 Bergen auf Rügen, eingereicht werden.
- Die Beantragung erfolgt auf einem vorgeschriebenen Formular, erhältlich in der Geschäftsstelle des Rügen Produkte Vereins e.V., beim Landkreis Rügen, als download im Internet www.ruegenprodukte.de oder über Mail: info@ruegenprodukte.de; Monika.Krahl@landkreis-ruegen.de.
- Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Produktliste bzw. Kopie der Speisekarte, aus der das Angebot regionaler Produkte sichtbar wird
- bei Produzenten, gastronomischen Einrichtungen und Hofläden, Lieferantenliste aus der Rügener Lieferanten sichtbar sind
- Die gemeinsame Zertifizierungsgruppe wird die eingegangenen Anträge prüfen, die Einhaltung der Kriterien bewerten und über die Vergabe der Qualitätsmarken entscheiden.
- Es können bei der Vergabe Auflagen erteilt werden.
- Die Vergabe der Qualitätsmarken erfolgt öffentlichen.
- Die Logos werden für die Dauer von 3 Jahren verlängert jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres vergeben. Nach Ablauf dieser Frist kann der Logobesitzer eine Neuzertifizierung beantragen und kann erneut bewertet werden. Bis zum März des dritten Jahres des Logobesitzes erhält der Träger eine diesbezügliche Aufforderung durch die Geschäftsstelle des Rügen Produkte Vereins e.V.
Werbung
- Mit der Vergabe der Qualitätsmarke ist die Verpflichtung des Antragstellers zur Bewerbung der Einrichtung mit diesem Zeichen verbunden.
- Das Logo wird dem Träger digital zur Verfügung gestellt. Er hat es exakt in der vorgegebenen Gestaltungsform zu nutzen, grafische Veränderungen sind nicht zulässig.
- Das verliehene Emaille -Logo „Regionale Eßkultur“ ist im Unternehmen gut sichtbar für Besucher anzubringen. Über die Kriterien und den Projektinhalt muss Auskunft erteilt werden können.
Kosten
- Jeder Logoträger ist automatisch Mitglied des internationalen Projektes „Regionale Eßkultur in Europa“. Für dieses Projekt ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag an den schwedischen Lizenzgeber von derzeit 2000,00 € zu entrichten. Dieser Beitraganteil wird, wie gehabt, gestaffelt nach der Größe der Unternehmen anteilig auf die Logobesitzer aufgeteilt. Für den regionalen Aufwand wird ein Beitrag von jährlich 50,00 € erhoben. Die Rechnungslegung erfolgt jährlich durch den Landkreis Rügen.
- Das ausgehändigte Emaille-Logo bleibt Eigentum des Landkreises. Bei Austritt aus dem Projekt bzw. Aberkennung des Logos ist die Emaille-Plakette an den Landkreis Rügen zurückzugeben.
- Hierzu wird vor Logoübergabe eine Vereinbarung zwischen Logoträger und Landkreis abgeschlossen.
Schlussklausel
- Die gemeinsame Zertifizierungskommission ist zu jeder Zeit berechtigt, die Einhaltung der o.g. Kriterien zu prüft. Bei Nichteinhaltung der Kriterien ist die Zertifizierungsgruppe berechtigt, das Logo abzuerkennen und einzuziehen.
Die Zertifizierungskommission |
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| » Kriterien für die Vergabe des Logos "Regionale Eßkultur" (*.pdf - 102kb) |
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